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Interessant ist vort allem die zweite Vorlagefrage und RN 49 als Antwort darauf.
Urteil, welches sich mit Zulässigkeit der Herausgabe von Mitgliederdaten an ein Vereinsmitglied beschäftigt. Ab Rn. 65 geht es um datenschutzrechtliche Zulässigkeit.
Als Softwareentwickler begegnet uns täglich freie Software, die eine Alternative zu proprietären Anwendungen darstellt. Wir stellen sie vor.
Verein der diverse Dienste anbietet
Übersicht zum kirchlichen Datenschutzrecht der evangelischen Kirchen.
Diverse managed hosting Angebote
ähnlich wie gather-town, aber open source